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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01   

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https://dejure.org/2001,8927
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01 (https://dejure.org/2001,8927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2001 - L 5 KR 5/01 (https://dejure.org/2001,8927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2001 - L 5 KR 5/01 (https://dejure.org/2001,8927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Tragung der Kosten einer Behandlung zur Entfernung eines Muttermals mittels Laser

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01
    Psychische Störungen sind danach in der Regel nur mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln (BSGE 72, 96, 99; SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; Senat, Urteil vom 03.05.2001 - L 5 KR 221/00 -).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01
    Psychische Störungen sind danach in der Regel nur mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln (BSGE 72, 96, 99; SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; Senat, Urteil vom 03.05.2001 - L 5 KR 221/00 -).
  • BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74

    Krankenkasse - Sachleistung - Ärztliche Behandlung - Zahnprothetische Versorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01
    Auch einer großflächigen Hautveränderung kann nur dann Krankheitswert beigemessen werden, wenn sie entweder körperliche Funktionen beeinträchtigt oder sich als schwere sichtbare Entstellung darstellt (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 für eine Gesichtsspalte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - L 5 KR 221/00

    Abrechnungsurteile für Chirurgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01
    Psychische Störungen sind danach in der Regel nur mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln (BSGE 72, 96, 99; SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; Senat, Urteil vom 03.05.2001 - L 5 KR 221/00 -).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Die obergerichtliche Rechtsprechung misst selbst einer großflächigen Hautveränderung nur dann Krankheitswert bei, wenn sie entweder körperliche Funktionen beeinträchtigt oder als schwere sichtbare Entstellung auftritt (LSG NRW vom 28. November 2001 - L 5 KR 5/01 unter Berufung auf BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 14/04 R

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung im EU-Ausland

    Die obergerichtliche Rechtsprechung misst selbst einer großflächigen Hautveränderung nur dann Krankheitswert bei, wenn sie entweder körperliche Funktionen beeinträchtigt oder als schwere sichtbare Entstellung auftritt (LSG NRW vom 28. November 2001 - L 5 KR 5/01 unter Berufung auf BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11).
  • SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 98/05

    Krankenversicherung

    Darüber hinaus kann körperlichen Anomalien nach der Rechtsprechung des Bundes- und der Landessozialgerichte nur dann Krankheitswert beigemessen werden, wenn sie sich als schwere sichtbare Entstellung darstellen (Urteile des BSG vom 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R - (Gesichtsoperation bei ausgeprägter Wangenatrophie); des LSG NRW vom 03.05.2001 - L 5 KR 221/00 - (Bauchdeckenerschlaffung mit massiven Schwangerschaftsstreifen/"Hängebauch") ; Beschluss des LSG NRW vom 28.11.2001 -L 5 KR 5/01- (ausgeprägtes Muttermal mit starker Behaarung auf der linken Schulter/"Tierfell- Naevus") ).

    Vorliegend ist die Voraussetzung der schweren sichtbaren Entstellung nicht erfüllt, da sich die Brust nicht in dem von außenstehenden Dritten ohne Weiteres ersichtlichen Körperbereich befinden, sondern bereits durch das Tragen von Kleidungsstücken - selbst mit einem Badeanzug - verdeckt werden kann (vgl. Urteile des LSG Rheinland Pfalz vom 02.05.2002, a. a. O.; des LSG NRW vom 03.05.2001, a. a. O.; Beschluss des LSG NRW vom 28.11.2001, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 16 KR 137/04

    Krankenversicherung

    Dies gilt aber nicht für körperliche Erscheinungen, die, wie hier, ohne Weiteres durch geeignete Kleidung verdeckt werden können und nur in besonderen Situationen den Blicken anderer ausgesetzt sind (so auch LSG NRW, Urt. vom 03.05.2001 - L 5 KR 221/00 - Urt. vom 28.11.2001 - L 5 KR 5/01 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KR 596/11
    Das bedeutet, dass die körperliche Auffälligkeit in einer solchen Ausprägung vorhanden sein muss, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar macht und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führt (vgl. BSGE 100, 119 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 14, juris Rdn. 14; Senat, Urteile v. 03.05.2001 - Az.: L 5 KR 221/00 und v. 28.11.2001 - L 5 KR 5/01).
  • SG Aachen, 06.07.2007 - S 21 (4) KR 22/07

    Krankenversicherung

    Durch die vermehrte Körperbehaarung wird keine körperliche Funktion beeinträchtigt (vgl. auch SG Aachen, Urteil vom 13.07.2004, S 13 KR 26/03; ebenso für eine großflächige Hautveränderung mit großflächiger Behaarung, sogenannter "Tierfell-Nevus" LSG NRW, Urteil vom 28.11.2001, L 5 KR 5/01).
  • SG Aachen, 13.07.2004 - S 13 KR 26/03

    Krankenversicherung

    Er stellt daher für sich genommen keine Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen Sinne dar (ebenso für eine großflächige Hautveränderung mit starker Behaarung, sog. "Tierfell-Naevus": LSG NRW, Urteil vom 28.11.2001 - L 5 KR 5/01).
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